Environmental protection & safety is our endeavor.
Information der Öffentlichkeit gemäß Anhang V, Teil 1 und 2 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Stand: Mai 2025
Pentol GmbH • Degussaweg 1 • 79639 Grenzach-Wyhlen • Managing Director: Olivier Blauenstein
Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn, sehr geehrte Damen und Herren,
als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse im Sinne der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) möchten wir Sie mit dieser Information über unsere Tätigkeiten, die bei uns vorhandenen gefährlichen Stoffe, mögliche Gefahren sowie über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall unterrichten.
Die Störfall-Verordnung legt Anforderungen für Betriebe fest, die bestimmte gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen verwenden oder lagern. Dazu gehören unter anderem:
- die Information der Öffentlichkeit,
- die Erstellung eines Sicherheitsberichtes bzw. eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen,
- sowie die Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
Diese Anforderungen werden von der Firma Pentol umfassend umgesetzt.
Weitere Informationsquellen
- Website Pentol GmbH: www.pentol.net
- Gemeinde Grenzach-Wyhlen: https://www.grenzach-wyhlen.de/de/Aktuelles/Verhalten-bei-Stoerfaellen
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: https://warnung.bund.de/meldungen
- Umweltinformationsgesetz: Informationen beim Regierungspräsidium Freiburg: poststelle@rpf.bwl.de
Bleiben Sie informiert und wenden Sie sich bei Fragen gern an uns.
