Umweltschutz und Sicherheit sind unser Bestreben.

Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a der Gefahrstoffverordnung (12. BImSchV) April 2018

Pentol GmbH • Degussaweg 1 • 79639 Grenzach-Wyhlen • Geschäftsführer: Olivier Blauenstein

Liebe Nachbarn, liebe Damen und Herren,

Mit dieser Broschüre möchten wir, die Pentol GmbH, Ihnen als Einwohner von Grenzach-Wyhlen einen Überblick darüber geben, was wir produzieren, welche Materialien wir handhaben, was wir zu Ihrer Sicherheit tun und welche Verhaltensregeln Sie bei der Veranstaltung beachten sollten eines Vorfalls an unserem Standort.

Die Pentol GmbH unterliegt der Gefahrstoffverordnung (zwölfte Verordnung zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Kontrolle der Einwanderung, kurz: 12. BImSchV) und ist ein Unternehmen der unteren Klasse.

Wir haben dies der zuständigen Behörde gemäß § 7 der Gefahrstoffverordnung gemeldet.

Unser Unternehmen ist nach den Managementsystemen zertifiziert DIN EN ISO 9001: 2015, DIN EN ISO 14001: 2015 und BS OHSAS 18001: 2007.

Der Inhalt dieser Broschüre wurde mit den zuständigen Behörden vereinbart.

Pentol GmbH in Grenzach-Wyhlen Die Pentol GmbH ist weltweit im Bereich der Umwelttechnik für Kraftwerke tätig. Durch die Optimierung der Verbrennung in Öl- und Kohlekraftwerken werden NOX-, CO- und Feststoffemissionen durch katalytische Prozesse reduziert. Aufgrund der erhöhten Wärmeabgabe des Systems kann die Energie mit geringeren CO2-Emissionen erzeugt werden.

Im Jahr 2020 haben unsere Kunden CO2 reduziert, so dass 550 Windkraftanlagen CO2-freien Strom erzeugen konnten.

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz und Produktionsstandort in Degussaweg 1 in Grenzach-Wyhlen und liefert seine Produkte in die ganze Welt. Die Pentol GmbH produziert verschiedene Additive auf Öl- und Wasserbasis, Katalysatoren für die Verbrennungstechnik und Emulgatoren. Darüber hinaus werden die erforderlichen Prozesssysteme in unserer hauseigenen Werkstatt vor Ort geplant und hergestellt.

Chemische Gefahr
Bei der Herstellung unserer Produkte werden verschiedene Rohstoffe verwendet. Leider ist es in manchen Fällen nicht möglich, auf potenziell gefährliche Stoffe zu verzichten. In unserem Werk kommen beispielsweise Lösungsmittel zum Einsatz. Dementsprechend lagern wir brennbare oder umweltgefährdende Stoffe, die entsprechend gekennzeichnet sind.
Im Laufe der Jahre sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb der Systeme stetig gestiegen, so dass sich die Anlage im Hinblick auf die Sicherheit weiterentwickelt hat. Dank eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und Investitionen in die Systeme können wir alle Anforderungen erfüllen. Unsere Mitarbeiter sind sehr erfahren und dank der regelmäßigen Schulungen sehr gut im Umgang mit Gefahrstoffen geschult.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft und nicht abschließend, wie die von uns gehandhabten Chemikalien klassifiziert sind und welche Sicherheitshinweise vorhanden sind.

 

Es gibt Fälle, die man als „nicht vernünftigerweise ausschließen“ bezeichnen kann, etwa geringfügige Undichtigkeiten in Rohrverbindungen oder die Auslösung eines Sicherheitsventils. Für solche Ereignisse zeigen die Expertenberechnungen, dass die Auswirkungen auf unser Werksgelände begrenzt sind. Darüber hinaus gibt es Fälle, die als „Trotzdem-Szenario“ bezeichnet werden und Auswirkungen außerhalb unseres Werks haben können, z. B. durch einen Leitungsabriss. Dennoch sind Szenarien aufgrund unserer technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und der Maßnahmen zur Störfallbekämpfung eher unwahrscheinlich. Allerdings verbleibt ein gewisses Restrisiko, das nicht vollständig beseitigt werden kann.
Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ein Unfall eintreten, ist neben einem Brand oder einer Explosion auch die Freisetzung von Substanzen möglich. Je nach Art der freigesetzten Substanz kann dies zu Augen-, Haut- oder Atemwegsreizungen führen. Die Ausbreitung gefährlicher Stoffe in der Luft hängt von den Wetter- und Windbedingungen, der Art und Dichte der Gebäude und den Stoffeigenschaften selbst ab. Eine starke Explosion kann zu Schäden durch Schmutz und aufgrund der Druckwelle zum Platzen von Fensterscheiben oder zu vergleichbaren Sachschäden sowie zu Hörschäden führen. Abhängig von der Art des Vorfalls und den beteiligten Substanzen kann es auch zu einer Verschmutzung des Bodens oder des Wassers kommen. Im Falle eines Brandes oder einer Explosion können durch die Wechselwirkung vorhandener Chemikalien neue gefährliche Substanzen (Feuer- und Rauchgase) wie Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff oder Stickoxide entstehen.
Vorsichtsmaßnahmen gegen schwere Unfälle Der Begriff schwerer Unfall ist in der Verordnung über schwere Unfälle klar definiert. Ein schwerer Unfall ist die Freisetzung eines Stoffes, eines Feuers oder einer Explosion in großem Maßstab, die aus einer Störung des normalen Betriebs in einer Einrichtung resultiert, die der Verordnung über gefährliche Vorfälle unterliegt, und unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Einrichtung stellt ein ernstes Risiko für Mensch und Umwelt dar (gemäß der Verordnung über gefährliche Vorfälle, Abschnitt 2, Punkt 8) oder führt zu Sachschäden gemäß der Verordnung über gefährliche Vorfälle (Anhang VI, Teil 1, Punkt I, Nr. 4) ) oder an denen ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind. Als Betreiber von Systemen, die der Verordnung über gefährliche Vorfälle unterliegen, erfüllen wir unsere Verpflichtung aus der Verordnung über gefährliche Vorfälle und ergreifen geeignete Maßnahmen, um Vorfälle zu bekämpfen und ihre Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Wir arbeiten auch mit Not- und Rettungsdiensten zusammen. Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, hohe Sicherheitsstandards zu erfüllen und die Sicherheitskultur in unserem Unternehmen ständig zu verbessern. Verschiedene technische Einrichtungen und Maßnahmen sollen in erster Linie die Möglichkeit einer Störung durch ein Stoffleck verhindern.

Die Pentol GmbH arbeitet ständig daran, das Unternehmen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt zu verbessern.

Was passiert, wenn trotzdem etwas passiert? Im Falle eines Vorfalls liegt mit den Behörden ein „externer Notfallplan gemäß § 8a des staatlichen Katastrophenschutzgesetzes“ vor. Dieser Plan regelt die gegenseitige Information aller Behörden und Rettungsdienste sowie deren Einsatz im Gefahrenfall. Wenn gefährliche Stoffe, Gase oder Dämpfe die Fabrikgrenzen überschreiten und ein Risiko darstellen könnten, benachrichtigt die Pentol GmbH unverzüglich die zuständigen Behörden (Gemeinde / Polizei / Regionalrat / Bezirksamt), um die Bevölkerung zu warnen. Die besondere Situation in der Nähe der Grenze zur Schweiz wird ebenfalls berücksichtigt, da ein Vorfall möglicherweise auch grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnte. Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Grenzach-Wyhlen spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung von Vorfällen. Bei größeren Veranstaltungen die Firmenfeuerwehren der BASF Grenzach GmbH und der Evonik Technology> Infrastructure GmbH in Rheinfelden. In dem unwahrscheinlichen, aber nicht vollständig ausgeschlossenen Fall eines Vorfalls werden Sie durch Sirenen und Funkansagen gewarnt. Entsprechende Informationen finden Sie auch über die Warn-App „NINA“ und auf der Website der Grenzach-Wyhlen-Community unter folgenden Links:

https://warnung.bund.de/meldungen

https://www.grenzach-wyhlen.de/de/Aktuelles/Verhalten-bei-Stoerfaellen

https://www.grenzach-wyhlen.de/ceasy/modules/resources/main.php?id=4254&download=1

https://www.grenzach-wyhlen.de/ceasy/modules/resources/main.php?id=494-0

Die allgemeine Regel lautet: Gehen Sie in geschlossene Räume und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Befolgen Sie die Anweisungen der Not- und Rettungsdienste sowie die offiziellen Anweisungen (Gemeinde / Polizei / Regionalrat / Bezirksamt)!

Ansprechpartner bei der Pentol GmbH:

Herr Olivier Blauenstein, Geschäftsführer Telefon: 07624 300 130 Herr Jürgen Olsen, Betriebsleiter Telefon: 07624 300 222
Pentol GmbH • Degussaweg 1 • 79639 Grenzach-Wyhlen • Telefon: 07624 300-999 • Fax: 07624 300-190
Homepage (dort finden Sie auch dieses Informationsblatt): https://www.pentol.net 

Informationshinweise:
Weitere Informationen zu Vor-Ort-Besuchen und zu Umweltproblemen, die sich aus dem Betrieb unserer Systeme ergeben, erhalten Sie bei der zuständigen Behörde gemäß dem Umweltinformationsgesetz:
Regionalrat Freiburg
79083 Freiburg Tel. 0761 208-0 Fax 0761 208-394200
Email: poststelle@rpf.bwl.de 

Inspektion vor Ort:
Für das Betriebsgebiet der Pentol GmbH am Standort Grenzach-Wyhlen sind von der zuständigen Behörde (Regionalrat Freiburg) gemäß § 3 Abs. 17 der Gefahrstoffverordnung 2-jährige Vor-Ort-Inspektionen durchzuführen .